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Einreisebestimmungen für Japan
Naturgemäss unterliegen die Einreisebestimmungen gewissen Schwankungen. Aktuelle Informationen gibt das japanische Aussenministerium (Mofa).
Visumfrei einreisen Momentan dürfen Bürger von 64 Staaten visumsfrei einreisen, darunter befinden sich auch die Schweiz, Deutschland und Oesterreich. Inhaber dieser Pässe können problemlos visafrei 90 Tage in Japan bleiben und bei Bedarf die Frist noch einmal verlängern. Für die Verlängerung muss allerdings die berühmt-berüchtigte “Alien-Registration-Card” ausgefüllt werden. Den Bürgern aller anderen Länder, die nicht zu diesen 64 Staaten gehören, kann bei Ankunft auf dem Flugplatz ein Transitvisum ausgestellt werden, das für 72 Stunden gültig ist. Der Pass sollte noch mindestens 6 Monate über Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Zollformalitäten Die meisten Gegenstände des persönliches Gebrauchs können problemlos eingeführt werden. Erlaubt sind: Foto/Videokamera, 400 Zigaretten (allerdings sind die Zigratten in Japan preiswerter), 2 1/4 Liter Spirituosen, 57g Parfüm und Geschenke im Wert von bis zu 200 000 Yen. Verboten ist überdies das Einführen von Abbildungen, auf denen Schamhaare zu sehen sind. Kontrolliert wird in Stichproben. Dabei müssen vor allem Ausländer ihre Taschen von Innen zeigen - je dünkler die Haut, desto öfters. Die Ausfuhrbestimmungen sind recht locker und in der Regel sind daher vor allem die Einreisebestimmungen des Ziellandes masgebend. Dies betrifft insbesondere Souvernirs, die aus Material von geschützten Tierarten stammen.
Adressen der Botschaften in Europa
Schweiz:
Japanische Botschaft Engestrasse 43, 3012 Bern Tel. 031 302 08 11
Deutschland:
Japanische Botschaft Godesberger Allee 102-104 53175 Bonn Tel. 0228-81910
Oesterreich:
Japanische Botschaft Argentinierstrasse 21 1040 Wien Tel. 01 501 710
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